 | den Schutz der Freiheit des Eigentums.
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 | eine schlüssige Politik für den ländlichen Raum, für die Land- und Forstwirtschaft und für den Umwelt- und Naturschutz. Wir haben gezeigt, dass unsere nachhaltig wirtschaftenden Betriebe Arbeit und Einkommen im ländlichen Raum sichern.
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 | die Leistungen der Land- und Forstwirte anzuerkennen. Denn als Erzeuger von Nahrungsmitteln, Rohstoffen und Energien tragen sie ganz wesentlich zum Gemeinwohl bei.
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 | Entschädigungsregelungen in Gesetzen, die den Privatnutzen des Eigentums wesentlich einschränken.
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 | den Vorrang des Vertragsnaturschutzes weiter voranzubringen.
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 | enteignungsrechtliche Berücksichtigung von „kumulativ“ wirkenden unterschiedlichen Eingriffen in das Eigentum.
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 | Entbürokratisierung der Bewirtschaftung des Grundbesitzes.
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 | ausreichende Finanzmittel zur Entwicklung des ländlichen Raumes.
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 | Besteuerung auch des Grundbesitzes nach Leistungsfähigkeit und damit dem Ertrag statt nach Verkehrswert.
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